Best Way Consulting

best way consulting
OFFEN. ERFAHREN. PRAGMATISCH.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
best way consulting GmbH

1. Allgemeines

Michael P. Schmitz führt im Namen der best way consulting GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) Beratung und Coaching gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere wird nicht ein  bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis geschuldet. Die Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung der Auftraggeberin/des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungs-/Coachingvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber selbst bereitzustellen. Die Beratungs-/Coachingleistungen werden auf Grundlage der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/dem Auftraggeber. Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für Beratungs-/Coachingleistungen werden die im Angebot festgelegten Honorare berechnet. Findet die Beratung oder das Coaching außerhalb des Unternehmenssitzes des Auftragnehmers statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten gemäß Angebot berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt die Auftraggeberin/der Auftraggeber als Schuldner des Beratungs-/Coachinghonorars. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des  Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Copyright

Alle an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein dem Auftragnehmer. Der Auftraggeberin/dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung vom Auftragnehmer ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

4. Haftung

Die mündlichen Empfehlungen und Beratungsleistungen sowie Beratungsleistungen in Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit des Auftragnehmers handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der Auftraggeberin/des Auftraggebers. Die Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen nach § 1 des Beratungsvertrages ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

6. Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin/des Auftraggebers

Die Beratung oder das Coaching erfolgen auf Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Die Tätigkeit des Auftragnehmers beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Auftragnehmer steht der Auftraggeberin/dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und zur Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Auftraggeberin/vom Auftraggeberin geleistet.

7. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Koblenz. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Montabaur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Montabaur, 23.05.2020